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vom 3. März 1874 (Regierungs-Blatt Seite 104 Nr. 7) hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 22. August 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Flemming.
(81] III. Nachdem zu Folge Höchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit
des Großherzogs der zu Jena bestehenden Schützengesellschaft unter gleichzeitiger
Bestätigung der vorgelegten Statuten die Rechte der juristischen Persönlichkeit
verliehen worden sind, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 27. August 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements--Chef:
Dr. Flemming.
(/82) IV. Daß von der Direktion der Berlin-Kölnischen Feuerversicherungs-
Aktien-Gesellschaft an Stelle des Geometers Ferdinand Staffel, bisherigen
Hauptagenten derselben, Julius Flintzer zu Weimar zum Hauptagenten für
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die
Ministerial-Bekanntmachung vom 27. Dezember 1879 (Regierungs-Blatt
Seite 560) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 6. September 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chefs:
Dr. Flemming.
(83) V. Daß die Führung des Katasters von Förtha der Grohherzoglichen
Bezirkskatasterführung in Eisenach übertragen worden ist, wird hierdurch bekannt
gemacht.
Weimar, am 7. September 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats- Ministerium,
Departement der Finanzen.
. Thon.