fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Aufnahme als Thierarzeneischüler vorangehenden Prüfung mindestens darzulegen sind, 
im Folgenden: 
1. In der deutschen Sprache: 
Sicherheit in der Rechtschreibung und Uebung im Anfertigen eines Aussatzes 
über Gegenstände, welche dem Examinanden näher bekaunt sind. 
2. In der lateinischen Sprache: 
Kenntnisse der Formenlehre und Fertigkeit, einfache lateinische Sätze zu verstehen. 
3. In der Mathematik: 
a) Arithmetik. Die gewöhnlichen Ziffer-, Bruch= und Verhältniß -Rechnungen, 
b) Geometrie. Einige Vorkenntnisse in der Planimetrie. 
4. In der Geographie: 
Das Wesentlichste der politischen, physikalischen und mathematischen Geographie. 
5. In der Naturlehre: 
Die Elemente der Physik und Naturbeschreibung. 
Beilage C. 
An die Kasse der Königlichen Thierarzen eischule in Dresden sind zu entrichten: 
J. 
Von einem Civil-Eleven als Jnländer. 
1) Für das Aufnahme-Examen in dem §. 3 sub c der Schulgesetze (siehe 
oben Beilage A) gedachten Falle 
1 Thaler. 
2) An Instkriptions-Gebühren (Schulgeld) 
20 Thaler jährlich in zwei halbjährlich praenumerando zu zahlenden 
Raten à 10 Thaler. 
3) Für Wohnung mit Heizung, Geleuchte, Lagerstätte nebst Zubehör und Bett- 
wäsche, sowie mit Aufwartung 
20 Thaler jährlich. 
a) NB. Ob der Eleve in der Anstalt Wohnung nehmen will, oder 
nicht, steht in seiner freien Wahl. 
b) Bei dem Abgange ist für die Maturitäts-Prüfung und das Legiti= 
mations-Zeugniß nichts zu entrichten. « 
II. 
Von einem Jöglinge der Beschlagsschmiede. 
1) Für den Unterricht während des viermonatlichen Kursus: 
6 Thlr. 5 Ngr. — Pf.
	        
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