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Bei dem Umtausch der Stammaktien Litt. B Serie A und Litt. C
erhalten die Inhaber derselben gleichzeitig eine baare Zuzahlung von 2,50 Mark
pro Aktie. Es soll jedoch der Staatsregierung freistehen, den Zeitpunkt, an
welchem mit dem Umtausche begonnen werden soll, schon vor den genannten
Terminen eintreten zu lassen.
Die Bekanntmachung des Angebots erfolgt spätestens 4 Wochen vor dem
Beginn des Umtausches in den Gesellschaftsblättern. Dieselbe ist sechsmal in
Zwischenräumen von einem Monate zu wiederholen. Zu dem Umtausche wird
der Staat eine Frist von mindestens einem Jahre bewilligen.
Den Mitgliedern des Verwaltungsrathes bleibt der Umtausch der von
ihnen gemäß § 36 der Gesellschaftsstatuten deponirten Aktien, deren Zahl jedoch
für die Folge von zehn auf acht Aktien reduzirt wird, bis zur Beendigung der
unten vorgesehenen Liquidation vorbehalten.
8 10.
Die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft räumt dem Staate das Recht
ein, zu jeder Zeit das Eigenthum der Thüringischen Eisenbahn mit ihrem
gesammten unbeweglichen und beweglichen Zubehör, insbesondere mit ihrem
Betriebsmaterial, überhaupt mit allen an dem Unternehmen der Thüringischen
Eisenbahn haftenden Rechten und Verpflichtungen zu erwerben und die Auf—
lösung der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund der nachstehenden
Bestimmungen ohne Weiteres herbeizuführen.
Falls der Staat sich hierzu entschließt, hat er
1. gleichzeitig mit dem Eigenthumserwerbe den Umtausch der Aktien,
sofern derselbe nicht bereits vorher begonnen hat oder beendet ist, in
Gemäßheit der obigen Bestimmungen eintreten zu lassen;
2. die sämmtlichen Prioritätsanleihen, sowie alle sonstigen Schulden der
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft als Selbstschuldner zu über-
nehmen;
3. an die Liquidatoren einen Kaufpreis
a) von 12 352725 Mark für die Zweigbahn Gotha-Leinefelde,
b) von 10 000 000 Mark für die Zweigbahn Gera-Eichicht und
c) von 40 000000 Mark für sämmtliche übrige Strecken
behufs statutenmäßiger Vertheilung an die betreffenden Aktionäre der Thürin=
gischen Eisenbahn-Gesellschaft zu überweisen.