Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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Prüfung der Urkunden, die Aktenführung, der Vortrag bei der Berathung, sowie 
überhaupt die Beaufsichtigung der laufenden Geschäfte ob. 
§ 16. 
Nach vorgängiger Prüfung der Anmeldungen bezüglich der mit überreichten 
Urkunden (8§ 15) hat der Vorstand dieselben den vier Ausschußmitgliedern, 
bezüglich deren Stellvertretern mitzutheilen und darüber mit denselben, sowie 
über alle übrigen die Sparkasse betreffenden Angelegenheiten Entschließung zu 
fassen, wobei Stimmenmehrheit entscheidet und nur dem dissentirenden Vor- 
stande das Recht zusteht, die Sache an den Gemeinderath zur endlichen Ent- 
scheidung zu verweisen. 
Bei den durch den Vorstand anberaumten Berathungen haben alle vier 
Ausschußmitglieder zu erscheinen; der Ausschuß ist aber beschlußfähig, auch wenn 
nur drei Mitglieder erschienen sind. 
Da der Kassirer mit den Verwaltungs-Geschäften der Sparkasse gleich- 
falls hinlänglich vertraut sein muß, so ist derselbe zu allen Berathungen des 
Verwaltungs-Ausschusses, jedoch ohne Stimmrecht zuzuziehen. 
§ 17. 
Vollmachten zur Prozeßführung und zur Eingehung von Rechtsgeschäften 
für die Sparkasse auszustellen, Erklärungen über auszuleihende Kapitalien und 
über Löschung der der Sparkasse bestellten Hypotheken und Privilegien, sowie 
überhaupt Erklärungen aller Art abzugeben, ist der Vorstand mit den vier 
Ausschußmitgliedern befugt. Quittungen über zurückgezahlte Darlehnskapitalien 
der Sparkasse und über die von solchen Kapitalien gezahlten Zinsen, wie über 
alle bei der Sparkasse gemachten Einlagen und Rücknahmen müssen die Unter- 
schrift wenigstens eines Ausschußmitgliedes, des Gegenbuchführers und in allen 
Fällen des Kassirers oder seines Stellvertreters tragen. 
8 18. 
Dem Kassirer liegt die Führung resp. der Abschluß der Hauptbücher, sowie 
die Einnahme und Ausgabe der Gelder unter seiner Verantwortlichkeit ob. 
Er ist von dem Gemeindevorstande zu verpflichten und hat eine, in ihrer Höhe 
von dem Gemeinderathe festzusetzende verzinsliche Caution zu bestellen.
	        
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