Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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&  26.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

Dienstag  den  24.  Juni  1845.

 

Inhalt.

Königl.  Dekrete.  Ordens-Verleihungen.  —  Bewilligung  zur  Annahme  fremder  Orden.  —  Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Departemento.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Erbebung  des  Kammerberrn,  Ober-«

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dung  der  zum  Rollen  bestimmten  Gerstenkörner.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Maturitätsprüfung  solcher
Universttäts-Candidaten,  welche  sich  dem  Studium  der  evangelischen  Toeologie  ansserhalb  des  Seminars  widmen
wollen.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Veränderung  des  Alterstermins  für  die  Zulassung  zur  Aufnahmeprüfung
  in  die  evangelischen  Seminarien.  —  Verfügung,  betreffend  eine  Zusatzbestimmung  zu  den  K.  Verordnungen
  vom  10.  Februar  1837  über  die  Diensiprüfungen  in  den  Departements  des  Innern  und  der  Finanzen
und  vom  13.  Februar  1839  über  die  Prüfungen  in  den  Fächern  der  inneren  Heilkunde  und  der  höheren  Wundarzneikunde.
  —  Versügung,  betreffend  die  Wiederbesetzung  zweier  königlich  fürstlich  Thurn=  und  Taris“'schen
Revierforstersstellen.

Dienst-Erledigungen.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A)  Ordens-Verleihungen.

Seine  Königliche  Majestät  haben  durch  höchste  Entschließung  vom  29.  v.  M.
dem  K.  Preußischen  General  Freiherrn  v.  Stockhausen  den  Friedrichs-Orden,  und

dem  Oberst-Lieutenant  und  Flügel-Adjutanten  Seiner  Majestät  des  Königs  von  Preußen,
  Grafen  Schliefen,  das  Commenthurkrenz  des  Ordens  der  Württembergischen  Krone,
ferner

durch  höchste  Entschließung  vom  16.  d.  M.  an  den  Ordens-Kanzler,  dem  Professor
Mauch  an  ver  polhtechnischen  Schule  dahier,  das  Ritterkreuz  des  Ordens  der  Württembergischen
  Krone  zu  verleihen  geruht.