Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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[74] IV. Daß von der Direktion der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft der 
Vereinigten Staaten „Equitable“ in New-York an Stelle des Rentier Friedrich 
Kühn hier, bisherigen Haupt-Agenten derselben, der Kaufmann Otto Krauth 
hier zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird 
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 28. Oktober 1878 
(Regierungs-Blatt Seite 246) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 28. August 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
W. Genast. 
([75] Das 20. und 21. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1513 die Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich, betreffend 
den Schutz an Werken der Litteratur und Kunst, vom 19. April 
1883; unter 
„ 1514 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesraths, 
vom 21. August 1883; unter 
„ 1515 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags, vom 
21. August 1883.
	        
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