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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben Schloß Wartburg am 10. September 1883.
*## Carl Alexander.
Stichling. v. Groß. Vollert.
Inhalts-Uebersicht.
Allgemeine Bestimmungen.
Steuerbehörden. 88§ 1 bis
Ermittelung der ahitn Arten des Einkommens. Feststellung des steuerpflichtigen
Gesammteinkommens, 88 4 b
Abzug der Schuldzinsen. 88 12 bu. 14.
Besondere Bestimmungen.
. Von dem zur ersten Abtheilung der Stenerrolle anzumelbenden Einkommen.
J. Pflicht und Frist zur Anmeldung. 8S§ 15 bis 17.
II. Form und nothwendiger Inhalt der Anmeldungen. 88 18 bis 27.
III. Von den besonderen Verzeichnissen über das zur ersten Abtheilung
der Stenerrolle Aehörige Einkommen und den Ab= und Zugängen
dazu. 88 28 bis 3
. Von dem zur zweiten und miteen Abtheilung der Stenerrolle einzuschätzenden Einkommen.
I. Schätzungs-Kommissionen. 88§ bis 37.
II. Schätzungs-Vorarbeiten und So- Vengen. Erklärungsbefugnifß.
Erklärungspflicht. 88 38 bis 41.
III. Allgemeine Schätzungsvorschriften. 88 42 bis 44.
IV. Vorschriften für die Einschätzung der einzelnen Arten des Ein-
kommen
Einschätzung des zur hweiten Abtheilung der Steuerrolle gehörigen Ein-
kommens. §§ 45 und 4
2. Einschätzung des zur !*r“" Abtheilung der Steunerrolle gehörigen Ein-
kommens. S§ 47 bis
V. Auslegung der 5 u nen Prüfung und Feststellung der Ein-
schätzungen. 88 53 b
Mfstellung der Stenerrollen.
. Feststellung der Einzel-Steuer-Kapitale. Eröffnung derselben. 88 60
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und 61.
II. Berufungen. 88 62 bis 68.
III. Ab= und Zugänge. 88 69 bis 73.
IV. Mus wersung und Entrichtung der Einzel-Steuerbeträge. Erlasse.
74 bis 78
lZuwiderhaudlungen und deren Folgen.
I. Strafbestimmungen. S§ 79 bis 85.
II. Strafverfahren. 88 86 bis 89.
Uebergangs= und Schlußbestimmung. 88 90 und 91.
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.