Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

Aulage II. 
Beispiel zu Formular A. 
«- 
S 
Hauptregister, 
die 
Kosten-, bezüglich Ablösungsrenten 
der Zusammenlegungssache von 
JFeldheim 
betreffend. 
Vorbericht. 
Die in diesem Register angegebenen Renten umfassen 4 % Zinsen und 1,86 ½ 
Tilgung, zusammen 6 % jährliche Rente vom Schuldantheil eines jeden Betheiligten, 
bezüglich eines jeden Grundstücks. 
Die Rente ist vierteljährig im Voraus und zwar am 2. Jannar, 1. April, 1. Julie 
und 1. Oktober jedes Jahres für das folgende Vierteljahr fällig und zum ersten 
Male am 2. Januar 1884 zu entrichten. 
3. Dieses Hauptregister ist aufgestellt worden von der Spezial-Kommission für die 
Grundstücks-Zusammenlegungssache von Feldheim . am 
und wird fortgeführt von .. für die 
Gemeindebehörde zu Feldheim als Negisterbehörde vom l. April 1885 ab. 
Das dazu gehörige Heberegister wird von dem Gemeinderechnungsführer zu 
Feldheim als Renten-Einnehmer geführt.
	        
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