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Die so gewonnene Verhältnißzahl — 52,840 — ist in der Tabelle Da aufzusuchen
und, wenn sie sich nicht selbst darin findet, die nächstniedrige an Stelle derselben zu nehmen,
also in vorliegendem Falle die Zahl
52,531,
welche dem 3. Termine des 11. Jahres oder dem 43. Bierteljahrestermine entspricht.
Es ist nunmehr die Differenz zwischen diesem, dem 43. Termine, und dem oben be—
merkten, auf die Abschlagszahlung folgenden Termine, 1. Termin des 5. Jahres oder
17. Vierteljahrstermin, zu suchen, also
43 — 17 = 25,
und die letztere Zahl, 26, von dem ursprünglichen letzten Rentenzahlungstermine, 2. Januar 1914,
welcher nach der Spalte der Tabelle Da für 1,6 % Tilgung der 1. Termin des 31. Jahres
oder der 121. Vierteljahrstermin ist, zurückgezählt (nicht abgezogen) ergiebt den 96. Viertel-
jahrstermin oder den 4. Termin des 24. Jahres nach dem 1. Rentenzahlungstermine
— 1. Oktober 1907 als nunmehrigen letzten Rentenzahlungstermin.
Der Betrag der letzten Zahlung ergiebt sich nunmehr aus der oben bereits angeführten
Berechnung
Verhältnißzahl des 96. Termins (22,376) „X& vierteljährliche Rente (2,1761) weniger
Abschlagszahlung nebst Zinsen und Zinseszinsen auf die Zeit vom 2. Januar 1888
(17. Termin) bis 1. Oktober 1907 (96. Termin), also auf 79 Termine (20. Jahr
4. Termin) mit 2 2C 23,7325 nach Tabelle Ea
oder
22,376 K 2,1761 = 48,6921 — (2 23,7325)
1,2274 = 1· 23 4
Hierbei ist noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß die Tabelle E bei den
dort angegebenen Terminen nicht den Zuwachs an Zins und Zinseszinsen für die den be-
zeichneten Terminen entsprechenden Viertel= oder Halbjahre angiebt, sondern, der Einrichtung
der Tabelle D entsprechend, den Zuwachs bis zu dem betreffenden Datum, daß mithin die
Angabe bei dem 4. Termine des 1. Jahres nicht den Zuwachs für 4 Jahre, sondern für
33“ Jahre ergiebt.
Beispiel b.
In einem Falle mehrfacher Abschlagszahlungen, wie der unter Nr. 3 a der Anlage II
ist, gestaltet sich die Berechnung des letzten Rentenzahlungstermins folgendermaßen:
aa) Die Berechnung der in Folge der ersten Abschlagszahlung von 10 + am
10. Mai 1889 eintretenden Aenderung des letzten Rentenzahlungstermins gestaltet sich ganz
wie im Beispiele a.
Der Betrag der Abschlagszahlung = 10 dividirt mit der Vierteljahrsrente = 1,0668
ergiebt die Verhältnißzahl 9,374.
Diese Verhältnißzahl, abgezogen von der auf den nächsten Termin nach der Abschlags-
zahlung treffenden Verhältnißzahl in Tabelle D a mit 60,073, ergiebt die Zahl
50,699.
Die in der Tabelle D a (Spalte für 1,6 0%) zu dieser Zahl nächstniedrige Verhältnißzahl
73
5
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