Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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ursprünglich letzten Termine, dem 2. Januar 1914 oder dem 1. Termine des 31. Jahres, 
zurückgerechnet, ergiebt den 2. Termin des 17. Jahres oder den 1. April 1900 als 
munmehrigen letzten Rentenzahlungstermin. 
Der alsdann noch zu zahlende Betrag berechnet sich folgendermaßen: 
Die Verhältnißzahl des eben bemerkten letzten Zahlungstermins 
41,551 
multiplizirt mit dem Betrage der vierteljährlichen Rente von 
ergiebt als Restschuldantheil, ohne die Abschlagszahlungen, die Summe von 
44 / 32,66 4. 
Die Abschlagszahlung von 10 A vom 10. Mai 1889 hat nach Tabelle Ea bis zum 
I. April 1900, also während 10⅜¾ Jahren, einen Werth von 
16 K 00,66 J. (4. Termin des 11. Jahrs), 
die Abschlagszahlung von 20 /4 vom 15. Oktober 1892 bis eben dahin, also für 7¼ Jahre, 
einen Werth von 
2 X 13 . 73,35 J (2. Termin des 8. Jahres) 
27.4 46, 70 J 
beide Abschlagszahlungen zusammen also einen solchen von 
— 
erlangt, so daß der am letzten Zahlungstermine, dem 1. April 1900, noch zu zahlende Rest- 
betrag sich auf 
14 .A 32,66 4 — 43 ¼ 47,36 4 
0 85,30 4. 
beläuft. 
Bei noch häufigeren Abschlagszahlungen ist entsprechend zu verfahren. 
Die Ausführung der vorstehend gedachten Berechnungen hak nach § (4 der Ansführungs- 
verordnung regelmäßig durch den von dem Großherzoglichen Bezirksdirektor bestimmten Rech- 
nungsverständigen zu erfolgen, sobald die Führung des Hauptregisters auf die Gemeindebehörde 
übergegangen ist. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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