Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

K. 
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des 
gegen die Einstellung des steuerpflichtigen Gesammteinkommens der nachbenannten, 
zur Einkommensteuerrolle von 
eingeschätzten Person. 
  
  
  
  
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