Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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Inhalts- Uebersicht. 
  
) Behörden, welche für die Einkommenbesteuerung mitzuwirken haben, 
§§1bis6...................·............................. 
AbzugvonSchuldzinseu,§§7bisil-...........·................ 
Von dem zur ersten Abtheilung der Stenerrolle anzumeldenden Einkommen, 
88 12 bis 32 3222 
Von dem zur zweiten und dritten Abtheilung der Stenerrolle einzu- 
schätzenden Einkommen, §8 33 bis 23333 ... . . . .. 
Aufstellung der Stenerrollen, deren Eröffnung. Berufungen. Beschwerden, 
§§ 79 bis 99 ............... ... .. . . . .. 
F) Ab= und Zugänge, §§ 90 bibs „„ 
6) Schluß= und Uebergangsbestimmungen, §§5 97 bis 9 
Formulare Abbsebe ... . .. 
B 
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—— 
S 
à 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. 
Seite 
195—198 
198—200 
200—207 
207—229 
230—235 
235—238 
238—239 
240—269