Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

272 
Ablieferung derselben an die betreffenden Rechnungsämter in Gemäßheit des 
§ 9 der Instruktion vom 24. März 1851 gehörig Sorge zu tragen. 
Weimar, den 18. Oktober 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[86] II. Nachdem die Führung des neuen Katasters von Großbrembach 
dem Großherzoglichen Rechnungsamte zu Buttstädt übertragen worden ist, wird 
dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 12. Oktober 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
[87| IIII. Nachdem die Führung des Katasters von Gelmeroda dem Groß- 
herzoglichen Rechnungsamte Weimar übertragen worden ist, wird dies hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 19. Oktober 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
Weimar. — Hof. Buchdruckerei
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.