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Die Gemeinde-Vorstände des Großherzogthums haben hiernach das weiter
Erforderliche wahrzunehmen.
Weimar, am 3. März 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
II9) VI. Nachdem bereits in den Verträgen über die Lieferung von Papier
an die Großherzoglichen Behörden und Beamten das Ries zu 1000 Bogen
als Einheit vorgeschrieben worden ist, werden auch diejenigen Vorstände
Großherzoglicher Behörden und sonstigen Großherzoglichen Beamten, welchen
ein Firum für den Aufwand an Schreibmaterialien gewährt wird und welchen
die Wahl des von ihnen zu beziehenden Papieres freigegeben ist, hierdurch
agewiesen, der Bestellung von Papier stets die gleiche Einheit zu Grunde zu
egen.
Weimar, den 4. März 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Stichling.