Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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Die Gemeinde-Vorstände des Großherzogthums haben hiernach das weiter 
Erforderliche wahrzunehmen. 
Weimar, am 3. März 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
II9) VI. Nachdem bereits in den Verträgen über die Lieferung von Papier 
an die Großherzoglichen Behörden und Beamten das Ries zu 1000 Bogen 
als Einheit vorgeschrieben worden ist, werden auch diejenigen Vorstände 
Großherzoglicher Behörden und sonstigen Großherzoglichen Beamten, welchen 
ein Firum für den Aufwand an Schreibmaterialien gewährt wird und welchen 
die Wahl des von ihnen zu beziehenden Papieres freigegeben ist, hierdurch 
agewiesen, der Bestellung von Papier stets die gleiche Einheit zu Grunde zu 
egen. 
Weimar, den 4. März 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Stichling.
	        
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