Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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I. Abschnitt. 
Arten der Militär-Papiere und Gesichtspunkte, nach welchen bei Prüfung derselben 
zu verfahren ist. 
(Die Militär-Papiere sind nachstehend in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.) 
1. Annahmeschein (Schema 15, zu § 84 der Ersatzordnung). 
Juhaber ist als legitimirt zu erachten, wenn aus dem Scheine ersichtlich 
ist, daß er den ihm obliegenden Meldepflichten beim Bezirksfeldwebel 
nachgekommen ist. 
Anderenfalls ist gegen denselben nach den Bestimmungen im Ab- 
schnitt III. A. zu verfahren. 
2. Ansmusterungsschein (Schema 2, zu § 36 der Ersatzordnung). 
Inhaber unterliegt keiner Kontrole und ist daher als legitimirt anzusehen. 
3. Ausschließungsschein (Schema 1 zu § 35 der Ersatzordnung). 
wie vorstehend zu 2. 
4. Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Militärdienst (§ 88 Schema 10). 
Inhaber ist als legitimirt zu betrachten, wenn der auf dem Scheine 
eingetragene Zurückstellungstermin noch nicht abgelaufen ist. 
Anderenfalls ist nach Abschnitt III. B. zu verfahren. 
5. Ersatz-Reserve-Paß I. (in Buchform) (Schema za, zu § 38 der Ersatzordnung). 
Inhaber ist als legitimirt zu erachten 
a) wenn der im Paß angegebene Gestellungstermin noch nicht ver- 
strichen ist, 
b) wenn derselbe den ihm auferlegten Meldepflichten beim Bezirks- 
feldwebel nachgekommen und dies aus dem Passe ersichtlich ist. 
Anderenfalls ist in dem Falle 
zu a) gegen den Inhaber nach Abschnitt III. B. 
zu b „ „ „ „ Abschnitt III. A. 
zu verfahren. 
6. Ersatz-Reserve-Schein I. (Schema 3, zu § 38 der Ersatzordnung). 
Inhaber ist als legitimirt zu betrachten, wenn die in demselben vor- 
geschriebenen An= und Abmeldungen beim Bezirksfeldwebel erfolgt und 
bescheinigt sind, oder wenn sich auf dem Scheine der Vermerk befindet, 
daß Inhaber zur Ersatz-Reserve II übergeführt ist. 
Anderenfalls ist nach Abschnitt III. A. zu verfahren. 
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