Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen = Weimar- Eise naW.
Nummer 25. Weimar. » « 6. November 1385.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Entwerthung Russischer Werthpapiere durch jede Art von
schriftlichen Vermerten auf denselben, Seite 131. — Ministerial- Wekanntmachung, betressend Abänderung
es Zinsfußes der Einlagen bei der Sparkasse zu Dermbach, Seite 132. — Ministerial-Bekanntmachung,
betreffend die Formulare zu der nach den Gesetzen über die Klenversicherun der Arbeiter und über
die eingeschriebenen Hilfskassen aufzustellenden Uebersichten und Rechnungsabschlüsse, Seite 132. —
Ministerial- Bekanntmachung, betreffend den Wechsel in der Hauptagentur dro gkebens. Versicherungs-
Gesellschaft „The Gresham“ zu London, Seite 133. — Reichsgesetzblatt, Seite 13
Ministerial-Bekanntmachungen.
(195] I. Die Großherzoglichen Amtsgerichte als Depositalbehörden werden
darauf aufmerksam gemacht, daß nach einer Mittheilung des Reichsjustizamts
Russische Werthpapiere durch jede Art von schriftlichen Vermerken ihre Um-
laufsfähigkeit und Verkäuflichkeit an der Börse verlieren, dergestalt, daß auch
Wiederinkurssetzungsvermerke dem mit einem Außerkurssetzungsvermerke behafteten
Papiere die Umlaufsfähigkeit nicht wieder zu geben vermögen und daß es zwar
in der Regel durch die Vermittelung des Auswärtigen Amts gelungen ist, den
Umtausch der durch darauf gebrachte Vermerke unverkäuflich gewordenen Russi-
schen Werthpapiere in neue Stücke herbeizuführen, dies jedoch nur mit erheb-
lichen Weiterungen und unter Entstehung von Kosten für die Interessenten zu
bewirken war.
Weimar, den 21. Oktober 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
1885 29