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[22] Das A., 5. und 6. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 2444 Bekanntmachung, betr. eine V. Ausgabe der dem internationalen
Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste;
vom 2. Februar 1898.
„ 2445 Bekanntmachung, betr. eine Abänderung des Verzeichnisses der
gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen;
vom 9. Februar 1898.
„ 2446 Gesetz wegen Aufhebung der Kautionspflicht der Reichsbeamten;
vom 20. Februar 1898.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
5 und 6:
S. 70 Abänderung der Landwehr-Bezirkseintheilung.
71 Abänderung von Tarasätzen.
76 Prüfungsbestimmungen für Thermometer.
84 Bestimmungen, betr. die Ertheilung amtlicher Auskunft in Zolltarifangelegenheiten.
85 Bekanntmachung, betr. Bestimmungen zur Ausführung der am
9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen
Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken
der Literatur und Kunst.
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.