Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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[22]  Das  A.,  5.  und  6.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthalten  unter:

Nr.  2444  Bekanntmachung,  betr.  eine  V.  Ausgabe  der  dem  internationalen
Uebereinkommen  über  den  Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügten  Liste;
vom  2.  Februar  1898.
„  2445  Bekanntmachung,  betr.  eine  Abänderung  des  Verzeichnisses  der
gewerblichen  Anlagen,  welche  einer  besonderen  Genehmigung  bedürfen;
  vom  9.  Februar  1898.
„  2446  Gesetz  wegen  Aufhebung  der  Kautionspflicht  der  Reichsbeamten;
vom  20.  Februar  1898.

Das  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  enthält  in  den  Nummern
5  und  6:

S.  70  Abänderung  der  Landwehr-Bezirkseintheilung.

71  Abänderung  von  Tarasätzen.

76  Prüfungsbestimmungen  für  Thermometer.

84  Bestimmungen,  betr.  die  Ertheilung  amtlicher  Auskunft  in  Zolltarifangelegenheiten.


85  Bekanntmachung,  betr.  Bestimmungen  zur  Ausführung  der  am
9.  September  1886  zu  Bern  abgeschlossenen  Uebereinkunft  wegen
Bildung  eines  internationalen  Verbandes  zum  Schutze  von  Werken
  der  Literatur  und  Kunst.

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Weimar.  —  Hof-Buchdruckerei.