Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

157 
Auch werden anfällig gewordene Jahreszinsen in den Schuldbüchern stets 
zugeschrieben, wenn diese bei der Sparkasse-Verwaltung zur Einzeichnung von 
Einlagen oder Zurücknahme vorgelegt werden. 
89. 
Sparmarken. 
Um die Möglichkeit darzubieten, in ganz kleinen Beträgen zu sparen, 
so hat die Sparkasse-Verwaltung Stellen eingerichtet, von denen Sparmarken 
im Betrag von zehn Pfennigen das Stück verkauft und Kartons ausgegeben 
werden, auf welche diese Marken aufzukleben sind. 
Sobald zwei Mark darauf angesammelt sind, erhält der Sammler gegen 
Rückgabe der Karte unentgeltlich ein vorschriftsmäßiges Schuldbuch und gelten 
dann für die Einlage die Vorschriften dieser Statuten. 
Für weitere Einrichtung dieser Pfennig-Sparkasse ist die vom Verein 
bezügl. dem Verwaltungsausschuß zu erlassende Instruktion maßgebend. 
8 10. 
Zinsfuß für Einlagen. 
Der jeweilige Zinsfuß für Einlagen wird vom Sparkassevereine fest- 
gesetzt und öffentlich bekannt gemacht. Eine Ermäßigung des bestehenden 
Zinsfußes darf aber nicht vor drei Monaten von Zeit der öffentlichen Bekannt- 
machung eintreten. 
§ 11. 
Zurücknahme von Einlagen. 
Die beabsichtigte Zurücknahme von Einlagen bis zum Betrag von 
100 Mark bedarf einer Kündigung nicht. Dagegen besteht die Kündigungs- 
frist in 
einer Woche bei der Rückforderung über 100 bis 200 Mark 
zwei Wochen » « « « 200 77 400 7 
vier 77 1— 7 77 r— 400 7 1000 7 
zwölf „ „ „ („ „ 1000 Mark. 
Wenn nach dem Ermessen des Verwaltungs-Ausschusses die Kasse-Ver- 
hältnisse es gestatten, kann von dem Verlangen der Kündigung ganz abgesehen 
oder es kann die Frist abgekürzt werden. 
337
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.