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B.
Abgeändertes Statut
der
Saal-Eisenbahn-Gesellschaft.
A.
Allgemeine Bestimmungen.
81.
Nirma Sih Die unter der Firma „Saal-Eisenbahn-Gesellschaft“ in das Han-
der en. delsregister der Stadt Jena eingetragene Aktien-Gesellschaft hat Sitz, Gerichts-
stand und Verwaltung in Jena. Sie hat den Zweck, die mit Genehmigung der
betreffenden Staatsregierungen und auf Grund der bisherigen Statuten erbante,
ausgerüstete und in Betrieb gesetzte Lokomotiv-Eisenbahn von Großheringen
über Camburg, Jena, Rudolstadt nach Saalfeld nebst der Zweigbahn von
Schwarza nach Blankenburg zu betreiben.
Die Gesellschaft ist befugt, den Betrieb einer anderen Eisenbahnverwaltung
zu überlassen.
§ 2.
#mriggehmen Die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft ist berechtigt, nach dazu erlangter des-
sebrgghn der fallsiger Konzefsion auch Zweigbahnen und Fortsetzungen der Bahn auszuführen
und in Betrieb zu setzen.
83.
Gmeh Das Grundkapital der Gesellschaft besteht in 4497600 Thalern —
schaft. 13 492 800 Mark und wird durch
22 476 Stück Stamm-Aktien zu je 100 Thalern — 300 Mark und
225500 Stück Stamm-Prioritäts-Aktien zu je 100 Thalern = 300 Mark
dargestellt.
Die Gesellschaft ist unter Genehmigung der Staatsregierungen befugt, zur
Ausführung und zum Betriebe von Fortsetzungen der Bahn und Zweigbahnen
(§2), zum Zwecke der Vermehrung der Betriebsmittel, zur Herstellung eines
zweiten Bahngeleises, zur nachträglichen Anlegung neuer Stationen und Halte-
stellen u. s. w. eine angemessene Erhöhung des Gesellschaftskapitals zu bewirken.