Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

172 
B. 
Abgeändertes Statut 
der 
Saal-Eisenbahn-Gesellschaft. 
A. 
Allgemeine Bestimmungen. 
81. 
Nirma Sih Die unter der Firma „Saal-Eisenbahn-Gesellschaft“ in das Han- 
der en. delsregister der Stadt Jena eingetragene Aktien-Gesellschaft hat Sitz, Gerichts- 
stand und Verwaltung in Jena. Sie hat den Zweck, die mit Genehmigung der 
betreffenden Staatsregierungen und auf Grund der bisherigen Statuten erbante, 
ausgerüstete und in Betrieb gesetzte Lokomotiv-Eisenbahn von Großheringen 
über Camburg, Jena, Rudolstadt nach Saalfeld nebst der Zweigbahn von 
Schwarza nach Blankenburg zu betreiben. 
Die Gesellschaft ist befugt, den Betrieb einer anderen Eisenbahnverwaltung 
zu überlassen. 
§ 2. 
#mriggehmen Die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft ist berechtigt, nach dazu erlangter des- 
sebrgghn der fallsiger Konzefsion auch Zweigbahnen und Fortsetzungen der Bahn auszuführen 
und in Betrieb zu setzen. 
83. 
Gmeh Das Grundkapital der Gesellschaft besteht in 4497600 Thalern — 
schaft. 13 492 800 Mark und wird durch 
22 476 Stück Stamm-Aktien zu je 100 Thalern — 300 Mark und 
225500 Stück Stamm-Prioritäts-Aktien zu je 100 Thalern = 300 Mark 
dargestellt. 
Die Gesellschaft ist unter Genehmigung der Staatsregierungen befugt, zur 
Ausführung und zum Betriebe von Fortsetzungen der Bahn und Zweigbahnen 
(§2), zum Zwecke der Vermehrung der Betriebsmittel, zur Herstellung eines 
zweiten Bahngeleises, zur nachträglichen Anlegung neuer Stationen und Halte- 
stellen u. s. w. eine angemessene Erhöhung des Gesellschaftskapitals zu bewirken.
	        
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