Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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21. Mai 1859 (s. Art. 13 des Staatsvertrags vom 8. Oktober 1870) 
zu entrichtende sogenannte Eisenbahn-Einkommensteuer ab; 
.der nunmehr noch verbleibende Betrag wird, wie folgt, verwendet: 
a) es erhalten die Inhaber der Stamm-Prioritäts-Aktien 5% (fünf vom 
Hundert) des Nennbetrages ihrer Aktien; « 
b) der hiernächst verbleibende Betrag wird bis zur Höhe von 6% (sechs 
vom Hundert) für die Aktie unter die Inhaber der Stamm-Aktien 
nach Verhältniß des Neunbetrags ihrer Aktien vertheilt; 
von dem jetzt noch verbleibenden Betrage wird ½ zur Tilgung der 
Stamm-Prioritäts-Aktien verwendet, wogegen die übrigen /8 auf die 
vorhandenen Stamm= und Stamm -Prioritäts-Aktien pro rata ver- 
theilt werden. 
Die Tilgung der Stamm-Prioritäts-Aktien geschieht im Wege der Ver- 
loosung unter Zuziehung einer Gerichtsperson oder eines Notars. Die Zah- 
lung der ausgeloosten Aktien hat nach, drei Monate zuvor zu erlassender, 
öffentlicher Bekanntmachung am 31. Dezember zu erfolgen, von welchem Zeit- 
punkte ab dieselben nicht mehr an der Dividende Theil nehmen. 
Nachzahlungen an die Inhaber der Stamm-Prioritäts-Aktien für Divi- 
dendenausfälle der vorhergegangenen Jahre finden nicht statt. 
**' 
C. 
* 11. 
Vermögens- Im Falle der Auflösung der Gesellschaft haben die Inhaber der bis jetzt 
theilung. i- . 4 
ausgegebenen Stamm= und Stamm-Prioritäts-Aktien gleiche Rechte aus dem 
vertheilungsfähigen Erlöse für das Unternehmen. 
812. 
Dividenden· Es werden auf eine Reihe von Jahren ausgehändigt und nach Verlauf 
scheine und 
Talons. derselben erneuert: 
mit den Stamm-Aktien Dividendenscheine nach dem unter C, Talons nach 
dem unter D, mit den Stamm-Prioritäts-Aktien Dividendenscheine nach 
dem unter E, Talons nach dem unter F beigefügten Muster. 
Dividendenscheine und Talons werden unter der Firma der Direktion und 
mit den nachgebildeten Unterschriften der Mitglieder derselben ausgefertigt.
	        
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