Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

Der Direktion bleibt vorbehalten, an Stelle der einen oder anderen 
dieser Blätter, bezüglich neben denselben, andere treten zu lassen, 
welche in den übrigen bekannt zu machen sind. 
§ 10. Würde eine zu Verlust gegangene Prioritäts-Obligation gerichtlich für 
kraftlos erklärt, so wird an deren Stelle eine andere gleichen Nenn- 
werths unter neuer, an die letztausgegebene sich anschließende Nummer 
ausgereicht. 
§ 11. Bevor die Zinsen und die planmäßig ausgeloosten Obligationen des 
gegenwärtigen Anlehns bezahlt, bezüglich der entsprechende Betrag zurück- 
gestellt ist, darf eine Dividende an die Aktionäre nicht vertheilt werden. 
Meiningen, den 1. Januar 1886. 
Direktion und Verwaltungsrath der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft. 
(Eine drei gedruckte Unterschriften.) 
Binsleiste 
zur Werra-Eisenbahn-Prioritäts- * 
Abtheilung Nr. 
Dem Inhaber werden im Jahre 1893 nach unserer alsdannigen Bekanntmachung 
20 Zinsabschnitte ... Mark auf die Jahre 1894 bis 1903 hiegegen ausgehändigt. 
Jeder Anspruch aus dieser Zinsleiste erlischt mit dem 31. Dezember 1894, sowie mit der Aus- 
loosung oder Kündigung obiger Obligation. 
Meiningen, den 1. Januar 1886. 
Direktion und Verwaltungsrath der Werra-Eisenbahn. 
(Eine eine 
socsimilirte Unterschrift.) 
Couponbuch Seite
	        
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