Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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Begierungs-Blatt 
-) — 3 
  
  
Nummer 16. Weimar 30. Jmni 1886. 
Inzale Ministerial. Dekammmnachung Ausschreiben einer Negete zur Verbandskasse der Viehbesitzer des Groß- 
herzogthums betreffend, S 203. Ministerial-Bekanntmachung, die Anmeldung unfallversicherungs- 
pflichtiger Baubetriebe E Seite 204. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[65] 1. Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 
. . " 23. März 
wird zur Bestreitung der nach § 26 des Gesetzes vom 20. D. Dezember 188 1, 
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, zu leistenden Ent- 
schädigungen für an Rotz oder Lungenseuche erkrankte und auf polizeiliche An- 
ordnung getödtete Thiere, auf Grund der 8§8§ 27, 28, 29 und 33 dieses 
Gesetzes 
eine zweifache Abgabe von Vierzig Pfennig für jedes Pferd, 
Esel, Maulthier, Maulesel, 
  
und 
eine einfache Abgabe von Fünf Pfeunig für jedes Stück Rindvieh 
(Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder und Kälber) 
zur Verbandskasse der Viehbesitzer des Großherzogthums hiermit dergestalt 
ausgeschrieben, daß diese Abgaben mit 
dem 1. Juli d. J. 
von den betreffenden Viehbesitzern zu erheben und beizubringen sind. 
1886 33
	        
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