Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenatch.
Nummer 10. Weimar. 2. April 1887.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, eine Aenderung in der Zusammensetzung der Kommission beim Großherzog=
ichen Landgericht Weimar zur Prüfung der Anwärter für den Dienst als Gerichtsschreiber, Gerichts-
schreibergehilfen und Gerichtsvollzieher betressend, Seite 157. — Ministerial-Bekanntmachung, enthaltend
inen Nachtrag zu der Verordnung vom 4. Juni 1882, die Verhlltung der Verbreitung ansleckender
Krankheiten durch die Schulen und Kinderbewahranstalten betreffend, Seite 157. — Ministerial-Bekannt-
machung, Ausschreiben eines ordentlichen Versicherungsbeitrags zur Landes-Brandversicherungs-Anstalt
betreffend, Seite 159. — Reichs-Gesetzblatt Seite 160.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(37] I. An Stelle des in den Ruhestand versetzten Landgerichtsdirektors Ge-
heime Instizraths Dr. Reinhold hier ist der Landgerichtsdirektor Carl Andreae
hier zum Mitglied und stellvertretenden Vorsitzenden der beim Großherzoglichen
Landgericht Weimar bestehenden Kommission zur Prüfung der Anwärter für
den Dienst als Gerichtsschreiber, Gerichtsschreibergehilfen und Gerichtsvollzieher
ernannt worden.
Weimar, den 14. März 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
[38] II. Im Anschluß an die Verordnung vom 4. Juni 1882, die Verhütung
der Verbreitung ansteckender Krankheiten durch die Schulen und Kinderbewahr-
anstalten betreffend (Regierungs-Blatt 1882, Seite 99 flg.), und zur Ergänzung
der daselbst gegebenen Vorschriften wird hiermit Folgendes verordnet:
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