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Maschinenfabrik Briegleb, Hansen & Comp., Höchsten Orts als Mitglied des
gewerblichen Sachverständigen-Vereins ernannt worden ist.
Weimar, den 7. April 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
(43] III. Nachdem mit Höchster Genehmigung an Stelle des nach Dermbach
versetzten Großherzoglichen Bezirkskommissars Schmid der Großherzogliche
Geheime Regierungsrath a. D. Bock hier zum Großherzoglichen Expropriations-
Kommissar für die Weimar-Berka-Blankenhainer Eisenbahn ernannt worden
ist, wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 13. April 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
Verordnung,
den Verkehr der Nadfahrer auf öffentlichen Wegen, Straßen
und Plätzen betreffend.
[44| IV. Zur Erhaltung der Sicherheit auf den öffentlichen Wegen, Straßen
und Plätzen wird in Betreff des auf denselben stattfindenden Verkehrs der
Radfahrer mit Höchster Genehmigung hierdurch verordnet, was folgt:
§ 1.
Das Fahren mit Velozipeden ist nur auf Fahrwegen gestattet. Bürger-
steige, Chaussee-Bankets und Fußwege dürfen mit denselben nicht befahren
werden.
82.
Der Radfahrer hat während der Fahrt die rechte Seite der Fahrbahn
einzuhalten und begegnenden Fuhrwerken oder Reitern nach rechts auszuweichen.