Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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Maschinenfabrik Briegleb, Hansen & Comp., Höchsten Orts als Mitglied des 
gewerblichen Sachverständigen-Vereins ernannt worden ist. 
Weimar, den 7. April 1887. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
(43] III. Nachdem mit Höchster Genehmigung an Stelle des nach Dermbach 
versetzten Großherzoglichen Bezirkskommissars Schmid der Großherzogliche 
Geheime Regierungsrath a. D. Bock hier zum Großherzoglichen Expropriations- 
Kommissar für die Weimar-Berka-Blankenhainer Eisenbahn ernannt worden 
ist, wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 13. April 1887. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
Verordnung, 
den Verkehr der Nadfahrer auf öffentlichen Wegen, Straßen 
und Plätzen betreffend. 
[44| IV. Zur Erhaltung der Sicherheit auf den öffentlichen Wegen, Straßen 
und Plätzen wird in Betreff des auf denselben stattfindenden Verkehrs der 
Radfahrer mit Höchster Genehmigung hierdurch verordnet, was folgt: 
§ 1. 
Das Fahren mit Velozipeden ist nur auf Fahrwegen gestattet. Bürger- 
steige, Chaussee-Bankets und Fußwege dürfen mit denselben nicht befahren 
werden. 
82. 
Der Radfahrer hat während der Fahrt die rechte Seite der Fahrbahn 
einzuhalten und begegnenden Fuhrwerken oder Reitern nach rechts auszuweichen.
	        
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