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nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 2. Juni 1882 (Regierungs-
Blatt Seite 94) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 17. Mai 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokenius.
"511 V. unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom
2. März v. Is. (Regierungs-Blatt 1886 Seite 103) wird die dem aus der
Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt und dem Generalunternehmer
H. Bachstein zu Berlin bestehenden mitteldentschen Eisenbahnkonsortium er-
theilte Konzession für den Betrieb der Bahn von Weimar nach Tannroda
und von Berka nach Blankenhain hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 20. Mai 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
t Konzessions- Urkunde, betreffend den Betrieb der Staatsbahn von Weimar nach
anroda und von Berka nach Blankenhain; vom 14. Mai 1887.
Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
urkunden hiermit:
si Nachdem das Großherzogliche Staats-Ministerium dem aus der Bank
ür Handel und Industrie zu Darmstadt und dem Generalunternehmer
Bachstein zu Berlin bestehenden mitteldeutschen Eisenbahnkonsortium durch
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