Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

209 
Anweisung 
zur 
Gewinnung, Aufbewahrung und Versendung von Thierlymphe. 
I. Auswahl und Untersuchung der Impfthiere. 
e 
Zur Gewinnung von Thierlymphe sind ausschließlich solche Thiere zu wählen, deren 
Gesundheitszustand nach dem der Abimpfung folgenden Schlachten durch Besichtigung der 
inneren Organe festgestellt werden kann. 
) 
In der Regel sind Kälber zu benutzen. Nur in dem Falle, daß geeignete Kälber nicht 
beschafft werden können, dürfen ältere Rinder verwendet werden. 
Die Kälber müssen ein Alter von mindestens drei Wochen und einen von Eiterung und 
Entzündung freien Nabel haben. Kälber im Alter von fünf Wochen und darüber sind den 
jüngeren vorzuziehen. 
§ 3. 
Vor dem Impfen sind die Thiere von einem Thierarzte auf ihren Gesundheitszustand zu 
untersuchen. Nur solche Thiere, welche durchaus gesund befunden werden, sind zu benutzen. 
Die hiernach geeignet befundenen Thiere sind alsbald nach der Untersuchung mit der Nummer 
des Tagebuchs (§ 31 a) zu versehen. 
84. 
Beim Impfen sowohl wie bei der Abnahme des Impfstoffes ist die Körperwärme des 
Impfthieres festzustellen. Beträgt dieselbe über 410° C., oder sind sonst Krankheitserscheinungen 
(mit Ausnahme von leichten Verdauungsstörungen) vorhanden, so ist das Thier von der 
Benutzung auszuschließen. 
§ 5. 
Nach der Abnahme des Impfsstoffes sind die Thiere zu schlachten und wiederum von 
einem Thierarzte zu untersuchen. Diese Untersuchung hat sich insbesondere auf den Nabel und 
die Nabelgefäße, das Bauch= und Brustfell, die Lunge, die Leber und die Milz zu erstrecken. 
§ 6. 
Ueber das Ergebniß jeder Untersuchung ist von dem Thierarzte eine Bescheinigung aus- 
zustellen. Aus derselben muß mit Sicherheit zu entnehmen sein, auf welches einzelne Thier 
sie sich bezieht. 
§5 7. 
Der gewonnene Impfstoff darf nur dann an die Impfärzte abgegeben werden, wenn 
die nach dem Schlachten des Thieres angestellte thierärztliche Untersuchung ergeben hat, daß 
das Thier gesund war. 
33“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.