209
Anweisung
zur
Gewinnung, Aufbewahrung und Versendung von Thierlymphe.
I. Auswahl und Untersuchung der Impfthiere.
e
Zur Gewinnung von Thierlymphe sind ausschließlich solche Thiere zu wählen, deren
Gesundheitszustand nach dem der Abimpfung folgenden Schlachten durch Besichtigung der
inneren Organe festgestellt werden kann.
)
In der Regel sind Kälber zu benutzen. Nur in dem Falle, daß geeignete Kälber nicht
beschafft werden können, dürfen ältere Rinder verwendet werden.
Die Kälber müssen ein Alter von mindestens drei Wochen und einen von Eiterung und
Entzündung freien Nabel haben. Kälber im Alter von fünf Wochen und darüber sind den
jüngeren vorzuziehen.
§ 3.
Vor dem Impfen sind die Thiere von einem Thierarzte auf ihren Gesundheitszustand zu
untersuchen. Nur solche Thiere, welche durchaus gesund befunden werden, sind zu benutzen.
Die hiernach geeignet befundenen Thiere sind alsbald nach der Untersuchung mit der Nummer
des Tagebuchs (§ 31 a) zu versehen.
84.
Beim Impfen sowohl wie bei der Abnahme des Impfstoffes ist die Körperwärme des
Impfthieres festzustellen. Beträgt dieselbe über 410° C., oder sind sonst Krankheitserscheinungen
(mit Ausnahme von leichten Verdauungsstörungen) vorhanden, so ist das Thier von der
Benutzung auszuschließen.
§ 5.
Nach der Abnahme des Impfsstoffes sind die Thiere zu schlachten und wiederum von
einem Thierarzte zu untersuchen. Diese Untersuchung hat sich insbesondere auf den Nabel und
die Nabelgefäße, das Bauch= und Brustfell, die Lunge, die Leber und die Milz zu erstrecken.
§ 6.
Ueber das Ergebniß jeder Untersuchung ist von dem Thierarzte eine Bescheinigung aus-
zustellen. Aus derselben muß mit Sicherheit zu entnehmen sein, auf welches einzelne Thier
sie sich bezieht.
§5 7.
Der gewonnene Impfstoff darf nur dann an die Impfärzte abgegeben werden, wenn
die nach dem Schlachten des Thieres angestellte thierärztliche Untersuchung ergeben hat, daß
das Thier gesund war.
33“