Regierungs-Zlatt
Großherzogthum
Sachsen = Weimar= Eisenach.
Nummer 26. MWeimar. 31. Oktober 1887.
Inhalt: Miisteriel= —— betreffend die Ordnung der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen,
— Ministerial-Bekanntmachung, die Gewährung von Rechtshilfe im Verkehr mit den Be-
n 57n Herzogthums Sachsen= Meiningen bei Zwangsvollstreckungen in Verwaltunggangelsgenbeiten
betreffend, Seite 283. — Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Zusammenusetzung der er Groß-
herzoglich und Herzoglichen Sächs. Gesammt. Universität zu Jena bestehenden Kommissionen zure bie Prüfung
der Aerzte und Zahnärzte, für die ärztliche Vorprlfung und für die Prüfung der Apotheker, Seite 283.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(95| 1. In Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und Seiner
Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs ist von dem Großherzoglichen Gesammt-
ministerium im Einvernehmen mit den Herzoglichen Regierungen von Sachsen-
Meiningen-Hildburghausen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha
unter Aufhebung der bisherigen
Verordnung über die Prüfung der Kandidaten des höheren
Schulamtes vom 24. Juli 1874
die nachstehende
Ordunng der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen
in den Sachsen-Ernestinischen Staaten
erlassen worden.
Weimar, den 21. Oktober 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
1887 42