Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

Regierungs-Zlatt 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar= Eisenach. 
  
Nummer 26. MWeimar. 31. Oktober 1887. 
Inhalt: Miisteriel= —— betreffend die Ordnung der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen, 
— Ministerial-Bekanntmachung, die Gewährung von Rechtshilfe im Verkehr mit den Be- 
n 57n Herzogthums Sachsen= Meiningen bei Zwangsvollstreckungen in Verwaltunggangelsgenbeiten 
betreffend, Seite 283. — Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Zusammenusetzung der er Groß- 
herzoglich und Herzoglichen Sächs. Gesammt. Universität zu Jena bestehenden Kommissionen zure bie Prüfung 
der Aerzte und Zahnärzte, für die ärztliche Vorprlfung und für die Prüfung der Apotheker, Seite 283. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(95| 1. In Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und Seiner 
Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs ist von dem Großherzoglichen Gesammt- 
ministerium im Einvernehmen mit den Herzoglichen Regierungen von Sachsen- 
Meiningen-Hildburghausen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha 
unter Aufhebung der bisherigen 
Verordnung über die Prüfung der Kandidaten des höheren 
Schulamtes vom 24. Juli 1874 
die nachstehende 
Ordunng der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen 
in den Sachsen-Ernestinischen Staaten 
erlassen worden. 
Weimar, den 21. Oktober 1887. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Stichling. 
1887 42
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.