deckung, des Maximalumlaufs der Noten usw. nicht zu befürchten. In
Orten mit mehr als 80000 Einwohnern würden die Kassen die Noten
bei der Reichsbank einzuzahlen haben, an anderen Orten könnte die Versendung
an die zur Einlösung verpflichtete Bank ev. auf deren Kosten
erfolgen. Noch zweckmäßiger wäre, wenn die Reichsbank an allen ihren
Zweiganstalten fremde Noten in Zahlung nehmen würde.
Sollen nun die in Zahlung genommenen fremden Noten als Bardeckung
der eigenen Noten dienen? Noten sind bei Sicht zahlbare Forderungen,
Anweisungen auf Metallgeld. Würden sie wie bares Geld, als Deckung
der Noten gelten, so bestände die Gefahr, daß die Banken ihre Noten
austauschten. Für jede Million Noten, die z. B. eine deutsche Notenbank
von einer anderen im Tausch gegen eigene Noten erhielte, könnte sie den
dreifachen Betrag in eigenen Noten ausgeben.
Da die fremden Noten als Deckung der eigenen Noten nicht dienen,
so liegt es im Interesse der Bank, sie bald wieder abzustoßen. Bei der
Reichsbank geschieht dies (s. S. 03) einmal monatlich. Bei einer großen
Zahl von Notenbanken hat sich das schottische und das amerikanische
(Suffolk) System bewährt, das einen periodischen Austausch der Noten
(Clearing-System) durch Vermittelung einer Bank vorsieht.
Il. Zentralisiertes oder dezentralisiertes Notenbankwesen?
1. Entwickelung vom Vielbank- zum Einbank-System.
In allen europäischen Ländern finden wir das Streben nach einer einheitlichen
Banknote, das Streben, möglichst nur ein einziges Zentralnoteninstitut
im Lande zu besitzen oder zum ınindesten ein Institut, neben
dem die anderen Notenbanken des Landes nur eine untergeordnete Bedeutung
haben.
In Frankreich führte im Anfang des vorigen Jahrhunderts die republikanische
Regierung das Notenmonopol durch.
In England wurde 1844, in Deutschland 1875 — und vorher
schon (1870/72) durch das Banknotensperrgesetz — der Gründung weiterer
Notenbanken eine Grenze gesetzt. In beiden Ländern ist die Zahl
der Notenbanken und der von ihnen ausgegebene Notenbetrag auf ein
Minimum zurückgegangen. Großbritannien und Deutschland haben das gemischte
System: Neben der Zentralbank besteht noch eine begrenzte
Zahl anderer Notenbanken.
Zentralisiert und monopolisiert ist das Notenbankwesen weiter in Öster-245