Inhaltsverzeichnis : Handbuch für Lehrer höherer Schulen.

deckung,  des  Maximalumlaufs  der  Noten  usw.  nicht  zu  befürchten.  In
Orten  mit  mehr  als  80000  Einwohnern  würden  die  Kassen  die  Noten
bei  der  Reichsbank  einzuzahlen  haben,  an  anderen  Orten  könnte  die  Versendung
  an  die  zur  Einlösung  verpflichtete  Bank  ev.  auf  deren  Kosten
erfolgen.  Noch  zweckmäßiger  wäre,  wenn  die  Reichsbank  an  allen  ihren
Zweiganstalten  fremde  Noten  in  Zahlung  nehmen  würde.

Sollen  nun  die  in  Zahlung  genommenen  fremden  Noten  als  Bardeckung
der  eigenen  Noten  dienen?  Noten  sind  bei  Sicht  zahlbare  Forderungen,
Anweisungen  auf  Metallgeld.  Würden  sie  wie  bares  Geld,  als  Deckung
der  Noten  gelten,  so  bestände  die  Gefahr,  daß  die  Banken  ihre  Noten
austauschten.  Für  jede  Million  Noten,  die  z.  B.  eine  deutsche  Notenbank
von  einer  anderen  im  Tausch  gegen  eigene  Noten  erhielte,  könnte  sie  den
dreifachen  Betrag  in  eigenen  Noten  ausgeben.

Da  die  fremden  Noten  als  Deckung  der  eigenen  Noten  nicht  dienen,
so  liegt  es  im  Interesse  der  Bank,  sie  bald  wieder  abzustoßen.  Bei  der
Reichsbank  geschieht  dies  (s.  S.  03)  einmal  monatlich.  Bei  einer  großen
Zahl  von  Notenbanken  hat  sich  das  schottische  und  das  amerikanische
(Suffolk)  System  bewährt,  das  einen  periodischen  Austausch  der  Noten
(Clearing-System)  durch  Vermittelung  einer  Bank  vorsieht.

Il.  Zentralisiertes  oder  dezentralisiertes  Notenbankwesen?

1.  Entwickelung  vom  Vielbank-  zum  Einbank-System.

In  allen  europäischen  Ländern  finden  wir  das  Streben  nach  einer  einheitlichen
  Banknote,  das  Streben,  möglichst  nur  ein  einziges  Zentralnoteninstitut
  im  Lande  zu  besitzen  oder  zum  ınindesten  ein  Institut,  neben
dem  die  anderen  Notenbanken  des  Landes  nur  eine  untergeordnete  Bedeutung
  haben.

In  Frankreich  führte  im  Anfang  des  vorigen  Jahrhunderts  die  republikanische
  Regierung  das  Notenmonopol  durch.

In  England  wurde  1844,  in  Deutschland  1875  —  und  vorher
schon  (1870/72)  durch  das  Banknotensperrgesetz  —  der  Gründung  weiterer
  Notenbanken  eine  Grenze  gesetzt.  In  beiden  Ländern  ist  die  Zahl
der  Notenbanken  und  der  von  ihnen  ausgegebene  Notenbetrag  auf  ein
Minimum  zurückgegangen.  Großbritannien  und  Deutschland  haben  das  gemischte
  System:  Neben  der  Zentralbank  besteht  noch  eine  begrenzte
Zahl  anderer  Notenbanken.

Zentralisiert  und  monopolisiert  ist  das  Notenbankwesen  weiter  in  Öster-245