Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

Urkundlich haben Wir dieses provisorische, vorerst nur bis zum Schlusse 
des nächsten Landtags geltende Gesetz verfassungsmäßig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar, den 4. Januar 1888. 
Carl Alexander. 
v. Groß. Vollert. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
(5] Daß von der Direktion der Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig 
an Stelle des Kommerzienraths C. G. Kästner zu Weimar, bisherigen Haupt- 
agenten derselben, der Kaufmann A. Saal daselbst zum Hauptagenten für 
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die 
Ministerial-Bekanntmachung vom 30. Dezember 1864 (Regierungs-Blatt von 
1865, Seite 7) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 6. Jannar 1888. 
Großherzoglich Sichsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenius. 
Weimar. — Hof. Buchdruckerei.
	        
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