Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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Die Bescheinigung unter der nach dem Muster der Anlage 5 zu den erwähnten Aus- 
führungsbestimmungen aufzustellenden Nachweisung hat fortan wie folgt zu lauten: 
„Daß auf den voraufgeführten Offizier (Arzt, Beamten rc.) das oben bezeichnete 
Gesetz Anwendung findet, bescheinigt 
(Behörde.)“ 
gez. Bronsart von Schellendorf. 
Nr. 1254 3. 88. C. 2. 
(47] II. Daß von der Direktion der Allgemeinen Versicherungs-Aktien-Gesell- 
schaft „Victorig“ zu Berlin an Stelle des früheren Hauptagenten derselben, 
Chirurg Friedrich Scheidemantel, der Kassen-Kontroleur Lehmann zu Weimar 
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Be- 
zugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 1. Februar 1879 (Regierungs- 
Blatt Seite 38) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 5. Mai 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokbkenius. 
Berichtigung. 
In Nummer 13 des Regierungs-Blattes ist zu der Bekanntmachung: Verpflichtungen der 
Straßenbauverwaltungen im Interesse der Bundestelegraphenverwaltung betrefsend, auf Seite 62, 
Zeile 7 von unten vor dem Worte „Falls“ die Zahl „5.“ ergänzend hinzuzusügen. 
Weimar. — Hos-= Buchdruckrei.
	        
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