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kontrolebeamten in Gotha und durch den Herzoglichen Steneraufseher in
Waltershausen erfolgt.
Zugleich wird ausdrücklich unsere Bekanntmachung vom 28. Dezember 1874,
Regierungs-Blatt Seite 511, die Brauerei-Kontrole in Farnroda, Heiligen-
stein, Ruhla und Schönau betreffend, hiermit aufgehoben.
Weimar, den 22. September 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
/89) V. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schitzen-
Verein in Kaltennordheim die Rechte einer juristischen Persönlichkeit gnädigst
zu verleihen gernht.
Weimar, den 5. September 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokenius.
(90) VI. Daß von der Direktion der Lebens-Versicherungsbank „Kosmos“ zu
Zeist in Holland an Stelle des F. B. Dittmar zu Weimar, bisherigen Haupt-
agenten derselben, Hermann Fritsch daselbst zum Hauptagenten für das
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Mini-
sterial-Bekanntmachung vom 1. September 1890 (Regierungs-Blatt 140) hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 11. September 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.