Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  37.  —

 

(Nr.  7716.)  Konzessions  ·  und  Bestatigungs  ·  Urkunde  fuüͤr  die  Pommersche  Central-Eisenbahngesellschaft.
  Vom  5.  Juli  1870.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  u.§

Nachdem  sich  zur  Esstellung  einer  Eisenbahn  von  Wangerin  über  Neustettin
  nach  Conitz  eine  Aktiengesellschaft  gebildet  hat,  wollen  Wir  zum  Bau
und  Betriebe  dieser  Bahn  Unsere  landesherrliche  Genehmigung  hierdurch  ertheilen,
zauch  das  anliegende,  am  13.  Juni  1870.  notariell  vollzogene  Statut  hierdurch
bestätigen.

Zugleich  bestimmen  Wir,  daß  die  in  dem  Gesetze  über  die  Eisenbahn-Unternehmungen
  vom  3.  November  1838.  ergangenen  Vorschriften  über  die  S
propriation  und  das  Recht  zur  vorübergehenden  Benutzung  fremder  Grundstücke
auf  das  in  Rede  stehende  Unternehmen  Anwendung  finden  sollen.

Die  gegenwärtige  Urkunde  ist  mit  dem  Statute  durch  die  Gesetz  Sammlung
  zu  veröffentlichen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Bad  Ems,  den  5.  Juli  1870.

(I.  §.)  Wilhelm.

Für  den  Justizminister:
Gr.  v.  Itzenplitz.  v.  Mühler.

Jahrgang  1870.  (Nr.  7716.)  66  Sta-Ausgegeben
  zu  Berlin  den  9.  August  1870.