125
zu dessen Amtsbezirk das Großherzogthum gehört, ist das Exequatur seitens
des Reichs ertheilt worden.
Weimar, den 25. August 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkenius.
(81| VI. Daß von der Direktion der Frankfurter Lebens-Versicherungs-Ge-
sellschaft zu Frankfurt a,M. an Stelle des Kaufmanus Otto Apel zu Weimar,
bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann Otto Haupt daselbst zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 27. Januar 1892 (Regierungs-
Blatt Seite 19) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 29. August 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chefs:
Wobenius.
(82) VII. Der „Alemannia“, Versicherungs-Gesellschaft zu Leipzig, ist die
Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen
widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Waisenhaus-
Direktor a. D. Hermann Klotz in Weimar zum Hauptagenten für das Groß-
herzogthum bestellt hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 30. August 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokenius.
(83) Das 30., 31. und 32. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter:
Nr. 2121 Gesetz, betr. die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, vom
3. August 1893; unter