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Zegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen- Weimar= Eisenac.
Nummer 17. Weimar. 11. November 1893.
Inhalt: WMinisterial. Helanmtmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an die Schützengesellschaft
Armbrust“ in Apolda betr., Seite 127. — Ministerial-Bekannimachung, die den Betriebs- (Fabrik.) und
Baukrankenkofsen für die Einziehung der Invaliditäts= und Altersversicherungsbeiträge von der Thüringischen
Versicherungsanstalt zu gewährende Vergülung betr., Seite 127. — Ministerial. .Bekanntmachungen,
sammensetung der bei der Gesammt-Universität Jena bestehenden Commissionen für die Prilsung P. 2“
und Zahnärzte, für die ärztliche Vorprllsung und für die Prüfung der Apotheker während der Zeit vom
1. November“ 1893 bis dahin 1894 beir., Seite 128 und 129. — Ministerial- Bekanntmachung, die außer-
ordentliche Viehzählung am 1. Dezember 1893 betr., Seite 129.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[84/] 1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Schützengesell-
schaft „Armbrust“ in Apolda die Rechte einer juristischen Person zu verleihen
eruht.
bWeimar, den 20. September 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
(85] II. Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 29. No-
vember 1890 — Regierungs-Blatt Seite 200 — wird hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht, daß die den Betriebs= (Fabrik-) und Baukranken-
kassen für die Einziehung der Invaliditäts= und Altersversicherungsbeiträge
von der Thüringischen Versicherungsanstalt zu gewährende Vergütung für die
Zeit vom 1. Januar 1894 ab an Stelle der durch die erwähnte Ministerial-
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