Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

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stimmungen gelten für alle Mineralien, welche wegen ihres Gehaltes 
an Salzen nutzbar sind, mit Einschluß der Salzquellen. 
Urkundlich haben Wir dieses provisorische Gesetz Höchsteigenhändig voll- 
zogen und mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben 
Weimar, den 18. November 1893. 
Carl Alexander. 
v. Groß. v. Borberg. Rothe. 
  
Ministerial-Bekauntmachungen. 
[(90) 1. Daß von der Direktion der Union, Allgemeine Versicherungs-Aktien- 
Gesellschaft zu Berlin an Stelle des Seconde-Lieutenants a. D. Ferdinand 
v. Hagen in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Versicherungs- 
beamte Karl Stegmann daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum 
ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung 
vom 3. November 1892 (Regierungs-Blatt Seite 223) hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 7. November 1893. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Slevogt. 
191) II. Daß von der Direktion der Patria, Hagel-Versicherungs-Gesellschaft 
a. G. zu Magdeburg, an Stelle des Kaufmanns Otto Apel in Weimar, bis- 
herigen Hauptagenten derselben, Rudolf Hartung in Weimar zum Haupt- 
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme 
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 3. Mai 1889 (Regierungs-Blatt 
Seite 99) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 14. November 1893. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause.
	        
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