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stimmungen gelten für alle Mineralien, welche wegen ihres Gehaltes
an Salzen nutzbar sind, mit Einschluß der Salzquellen.
Urkundlich haben Wir dieses provisorische Gesetz Höchsteigenhändig voll-
zogen und mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben
Weimar, den 18. November 1893.
Carl Alexander.
v. Groß. v. Borberg. Rothe.
Ministerial-Bekauntmachungen.
[(90) 1. Daß von der Direktion der Union, Allgemeine Versicherungs-Aktien-
Gesellschaft zu Berlin an Stelle des Seconde-Lieutenants a. D. Ferdinand
v. Hagen in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Versicherungs-
beamte Karl Stegmann daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum
ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung
vom 3. November 1892 (Regierungs-Blatt Seite 223) hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 7. November 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Slevogt.
191) II. Daß von der Direktion der Patria, Hagel-Versicherungs-Gesellschaft
a. G. zu Magdeburg, an Stelle des Kaufmanns Otto Apel in Weimar, bis-
herigen Hauptagenten derselben, Rudolf Hartung in Weimar zum Haupt-
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 3. Mai 1889 (Regierungs-Blatt
Seite 99) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 14. November 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.