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(92) III. Der Deutschen Viehversicherungs-Gesellschaft a. G. in Plau i/M.
ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges
Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den R. Riesenfeld
in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 14. November 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
193) Das 33., 34., 35. und 36. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter:
Nr. 2128 Bekanntmachung, betr. die Anwendung vertragsmäßig bestehender
Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden-
und Industrie-Erzeugnisse, vom 27. September 1893; unter
„ 2129 Bekanntmachung, betr. Ergänzung und Berichtigung der dem inter-
nationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr bei-
gefügten Liste, vom 26. September 1893; unter
„ 2130 Bekanntmachung, betr. die Anwendung vertragsmäßig bestehender
Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden-
und Industrie-Erzeugnisse, vom 28. Oktober 1893; unter
„ 2131 Verordnung, betr. die Einberufung des Reichstags, vom 28. Ok-
tober 1893; unter
„ 2132 Bekanntmachung, betr. Berichtigung der dem internationalen Ueber-
einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste, vom
13. Oktober 1893; unter
„ 2133 Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch-
lands und Luxemburgs, vom 14. Oktober 1893.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45 und 46:
S. 275 Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands-Akten im Schutz-
gebiete von Kamerun; — Bestimmung über die Führung der