Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

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Regierungs-Blatt 
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Nummer 4. Weimar. 15. Februar 1893. 
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Frau Groß. 
herzogin genehmigte Stiftungsurlunde und Statut für die Jubiläumsstiftung zur Gemeindepflege im Groß- 
berzogihume, Seite 21. — Ministerial- Belanntmachung, Verbot der Besorgung der Leichen von Wochen- 
kindern durch Hebammen betr., Seite 21. — Ministerial- Bekanntmachung, BVestellung eines Expropriations. 
kommissars für die Vergrößerung des Bahnhofs Wutha der Königl. Preußischen Staatsbahn betr., Seite 25. — 
Ministerial- s die Ertheilung des Exequatur Namens des Reichs an den Türkischen General= 
onsul Alphons Kalischer zu Leipzig beir., Seite 205. — Ministerial- Bekanntmachung, die Verleihung der 
Kechte einer senifeen Persönlichkeit und der Rechte einer milden Stiftung an den Weimarischen Kirchenbau- 
Berein betr., Seite 25. — Ministerial- Bekanntmachung, Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher 
Tagearbeiter mit Bezugnahme auf die Vorschrift des § 8 des Gesetzes über die Krankenversicherung der 
ebeiter betr. , Seite 25. — Ministerial- Bekanmmmachung, Ermäßigung der Kontrolgebühr für abgabefreies 
z betr., Seite 26. — Inhalts Verzeichniß aus dem Reichs= Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das 
Se Reich, Seite 27. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(12) I. Die von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Frau 
Großherzogin genehmigte Stiftungsurkunde und Statut für die Jubiläums- 
stiftung zur Gemeindepflege im Großherzogthum wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 4. Februar 1893. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
1893 
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