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Regierungs-Blatt
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Nummer 4. Weimar. 15. Februar 1893.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Frau Groß.
herzogin genehmigte Stiftungsurlunde und Statut für die Jubiläumsstiftung zur Gemeindepflege im Groß-
berzogihume, Seite 21. — Ministerial- Belanntmachung, Verbot der Besorgung der Leichen von Wochen-
kindern durch Hebammen betr., Seite 21. — Ministerial- Bekanntmachung, BVestellung eines Expropriations.
kommissars für die Vergrößerung des Bahnhofs Wutha der Königl. Preußischen Staatsbahn betr., Seite 25. —
Ministerial- s die Ertheilung des Exequatur Namens des Reichs an den Türkischen General=
onsul Alphons Kalischer zu Leipzig beir., Seite 205. — Ministerial- Bekanntmachung, die Verleihung der
Kechte einer senifeen Persönlichkeit und der Rechte einer milden Stiftung an den Weimarischen Kirchenbau-
Berein betr., Seite 25. — Ministerial- Bekanntmachung, Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher
Tagearbeiter mit Bezugnahme auf die Vorschrift des § 8 des Gesetzes über die Krankenversicherung der
ebeiter betr. , Seite 25. — Ministerial- Bekanmmmachung, Ermäßigung der Kontrolgebühr für abgabefreies
z betr., Seite 26. — Inhalts Verzeichniß aus dem Reichs= Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das
Se Reich, Seite 27.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(12) I. Die von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Frau
Großherzogin genehmigte Stiftungsurkunde und Statut für die Jubiläums-
stiftung zur Gemeindepflege im Großherzogthum wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar, den 4. Februar 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
1893
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