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Gehührentarif
für die Prüfung und Stempelung der Läufe und Verschlüsse der Handfenerwaffen.
—
G S de
0
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
A. Erster Beschuß.
. Für jeden Schrotlauf .. . ......15Pf.
Für jeden Lauf zu Einzelgeschossen
.bis zu 10 mm Bohrungsdurchmessser 9 „
.über 10 bis 18 mm Bohrungsdurchmeser 12 „
über 18 bis 22 mm Bohrungsdurchmesser 16 „
über 22 mm Bohrungsdurchmesser das Doppelte des annähernden Werths
der zum Beschuß verwendeten Materialien, auf volle Pfennig nach oben
abgerundet. Für jeden Beschuß besonders zu ermitteln.
B. Zweiter Beschuß.
. Für jeden Schrotlauf 20 Pf.
für jeden Schrotlauf mit gezogener Würgebohrung 25 „
Für jeden Lauf zu Einzelgeschossen:
bis zu 10 mm Bohrungsdurchmeser 8 „
über 10 bis 18 mm Bohrungsdurchmeser 10 „
über 18 bis 22 mm Bohrungsdurchmesser 12 „
über 22 mm Bohrungsdurchmesser, wie bei 5.
C. Einmaliger Beschuß.
Wie bei A,
bei Revolvern jedoch
für jedes Patronenlageer 5580Hlf l.
bei Terzerolen
für jeden Vorderladerlauf ..........5,,
fürjedenHinterladerlauf............ 7,,
D. Beschuß nach Veränderungen.
Wie bei B oder C.
Für den zweiten Beschuß (B) hat der Einsender die Patronenhülsen zu
jedem Lauf unentgeltlich zu liefern; die Beschußanstalt ist indessen berechtigt,