Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenath. 
Aummer 11. Weimar. 2. Juni 1893. 
  
Inhalt: Wiwiseral. tnnnmachmg. die — Seiner Hoheit des Prinzen Bernhard Heinrich betr., 
Seit — Ministerial-Bekanntmachung, die Bestellung des Großherzogl. Amtsrichters Blochmann zu 
*55 zum Erpropriationskommissar für den im Großherzogihum gelegenen Theil der zu erbauenden Eisen. 
bahn von Oberröblingen alH. nach Allstedt betr., Seite 57. — Ministerial--Bekanntmachung, Ergänzung der 
von den Standesbeamten bei Nufgeboten von Verlobten und Eintragung von Sterbefällen zu ertheilenden 
Bescheinigungen betr., Seite 58. — Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammensetzung der Kommission für 
die Prüfung der Terzie an der Gesammt-Universität Jena betr., Seite 58. — MinistertalBetanmemachungen, 
Wechsel in den Hauptagenturen der Mecklenburgischen Vieh. Versicherungs. „Gesellschaft a. zu Güstrow und 
der Allgemeinen Versorgungs-Anstalt im Großherzogthum Baden zu Karlsruhe betr., i 59.— Ministerial- 
Bekanntmachung, die Ertheilung der Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb an die Lebens. Versicherungs-Gesellschaft 
zu Dordrecht betr., Seite 59. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für 
das Deutsche Reich, Seite 60. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(48] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben gnädigst genehmigt, 
daß Seine Hoheit der Prinz Bernhard Carl Alexander Herrmann Heinrich 
Wilhelm Oskar Friedrich Franz, Herzog zu Sachsen, zweiter Sohn Seiner 
Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs, neben dem Namen Bernhard auch 
den Namen Heinrich führe. 
Weimar, den 15. Mai 1893. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses. 
v. Groß. 
(49] II. Nachdem mit Höchster Genehmigung an Stelle des als Staats- 
anwalt nach Gera versetzten Großherzogl. Amtsrichters Dr. Unteutsch der 
Großherzogl. Amtsrichter Blochmann zu Allstedt zum Expropriationskommissar 
1893 12
	        
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