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Jahlung der Pension bisher vermittelt hat; beim Verziehen von Berlin nach
außerhalb an die Militär-Pensionskasse.
Im Interesse rechtzeitiger Benachrichtigung der Pensions-Empfänger ist
genaue Bezeichnung der Wohnung am bisherigen und zukünftigen Aufenthalts-
orte erforderlich. 1
Offizieren 2c. steht für den Schristverkehr in ihren Pensions-bezw. Invaliditäts-Angelegen-
heiten ein Anspruch auf Portofreiheit bezw. die Benutzung des Vermerkes „Militaria“
gesetzlich nicht zu.
(64) III. Daß von der Direktion der Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Allianz“
zu Berlin an Stelle des Gottlieb Krämer zu Apolda, bisherigen Hauptagenten
derselben, der Kaufmann Franz Schmidt jun. zu Weimar, Amalienstraße Nr. 1,
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 2. Jannar 1891
(Regierungs-Blatt Seite 5) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 14. Juni 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(65) IV. Daß von der Direktion der Deutschen Militärdienst-Versicherungs-
Anstalt zu Hannover an Stelle des Georg Weitz zu Weimar, bisherigen Haupt-
agenten derselben, der Rentier Heinrich Spackeler daselbst zum Hauptagenten
für das Großherzogthum ernaunt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die
Ministerial-Bekanntmachung vom 19. März 1892 (Regierungs-Blatt Seite 35)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 30. Juni 1893.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements Chef:
Wobkenius.