Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

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gebrachten Kranken erforderliche Personal schon im Voraus auszuwählen und, 
soweit nöthig und möglich, durch den zuständigen Bezirksarzt für den frag- 
lichen Warte= und Pflegedienst gehörig zu unterweisen. 
Auch haben bei sich nähernder Choleragefahr die Bezirksdirektoren dahin 
zu wirken, daß in den größeren Orten eine ausreichende Menge von Des- 
infektionsmitteln — Anlage VI — in Bereitschaft gehalten wird, so daß 
von den Bezirks= und den behandelnden Aerzten auch für einen nothwendig 
werdenden Gebrauch in den kleineren Orten der erforderliche Vorrath sofort 
von da entnommen werden kann. 
Weimar, den 27. Juli 1893. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
  
  
Anlage I. 
23 «" 
Liste der Cholerafälle. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. Z 7. 8.«"9. 10. 
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