Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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[67] IV. Daß von der Direktion der Lebensversicherungs-Gesellschaft „Deutsch- 
land“ in Berlin an Stelle des Waisenhausdirektors a. D. Hermann Klotz zu 
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, C. A. Stegmann daselbst zum 
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 6. August 1892 (Regierungs- 
blatt Seite 195) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 30. Juni 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
!68] Das 29. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 2185 Verordnung, betr. die Abänderung und Ergänzung der Bestim- 
mungen über die Tagegelder und Fuhrkosten von Beamten der 
Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 26 
und 27: 
S. 291 Bestimmungen für die Prüfung und Beglaubigung von Schrauben. 
„" 297 Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militär- 
pflichtige Deutsche im Schutzgebiete von Togo. 
„" 299 Gesammt-Verzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 
der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Be- 
fähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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