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[67] IV. Daß von der Direktion der Lebensversicherungs-Gesellschaft „Deutsch-
land“ in Berlin an Stelle des Waisenhausdirektors a. D. Hermann Klotz zu
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, C. A. Stegmann daselbst zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 6. August 1892 (Regierungs-
blatt Seite 195) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 30. Juni 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
!68] Das 29. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 2185 Verordnung, betr. die Abänderung und Ergänzung der Bestim-
mungen über die Tagegelder und Fuhrkosten von Beamten der
Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 26
und 27:
S. 291 Bestimmungen für die Prüfung und Beglaubigung von Schrauben.
„" 297 Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militär-
pflichtige Deutsche im Schutzgebiete von Togo.
„" 299 Gesammt-Verzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90
der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Be-
fähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.