Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

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Nr. 2436 Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen 
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über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, vom 18. De- 
zember 1897. 
Bekanntmachung, betr. die wechselseitige Befreiung der Angehörigen 
des Deutschen Reichs und Oesterreichs von der ihnen als Aus- 
ländern in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten obliegenden Verpflich- 
tung zur Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten, vom 23. De- 
zember 1897. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
48—51: 
S. 329 Abänderung des Formulars II (Vermögensausweis) zu den nach 
330 
330 
335 
363 
366 
den Gesetzen über die Krankenversicherung und die eingeschriebenen 
Hülfskassen zu liefernden Rechnungsabschlüssen. 
Ableben eines Arztes in Bukarest, welcher zur Ausstellung ärzt- 
licher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Rumänien er- 
mächtigt war. 
Holzlager-Regulativ. 
Aenderung des Verzeichnisses derjenigen Stellen, an welche Er- 
suchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse an militär- 
pflichtige Deutsche in Japan. 
Abänderung des Post-Zollregulativs; — Regulativ für Getreide- 
mühlen und Mälzereien; — Zusammenstellung von Aenderungen 
des amtlichen Waarenverzeichnisses und des Verzeichnisses der 
Massengüter. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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