65
-
ierungs-Blatt
Großgerzogihun
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 13. Weimar. 4. Juni 1897.
Inhalt: Ministerial-Bekauntmachung, betr. die Bezeichnung des Wortes „Doppelzentner“ mit der Abkürzung „dz“
für 100 kg. Seite 65. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Anerkennung der im Herzogthum Alten-
burg und im Königreich Sachsen vorgeschriebenen Namensschilder für Fahrräder für das Großherzogthum
als Legitimationen im Sinne der Ministerial-Verordnung vom 9. Oktober 1896, Seite 66. — Ministerial-
Bekanntmachung, betr. die Ertheilung der Befugniß zur Enteignung des zum Um= und Erweiterungsbau auf
Bahnhof Göschwitz erforderlichen Grund und Bodens und Ernennung des Großherzoglichen Oberamtsrichters
Justizrath Friderici in Fena als Enteignungs-Kommissar, Seite 66. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die
Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den Central-Frauenverein in Jena, Seite 67.— Ministerial-
Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Niederländischen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft
zu Amsterdam in Leipzig, Seite 67. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der
Liverpool & London & Globe-Versicherungs-Gesellschaft, Seite 67. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-
Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 68.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[60) I. In Gemäßheit eines vom Bundesrath durch Beschluß vom 8. April
d. Is. an die Bundesregierungen gerichteten Ersuchens wird hierdurch an-
geordnet, daß im amtlichen Verkehre sowie bei dem Unterricht in den öffent-
lichen Lehranstalten als Bezeichnung für 100 kg das Wort „Doppelzentner"
mit der Abkürzung „dz“ in Anwendung zu bringen ist.
Weimar, den 17. Mai 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
v. Groß.
1897 16