Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

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ierungs-Blatt 
Großgerzogihun 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 13. Weimar. 4. Juni 1897. 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekauntmachung, betr. die Bezeichnung des Wortes „Doppelzentner“ mit der Abkürzung „dz“ 
für 100 kg. Seite 65. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Anerkennung der im Herzogthum Alten- 
burg und im Königreich Sachsen vorgeschriebenen Namensschilder für Fahrräder für das Großherzogthum 
als Legitimationen im Sinne der Ministerial-Verordnung vom 9. Oktober 1896, Seite 66. — Ministerial- 
Bekanntmachung, betr. die Ertheilung der Befugniß zur Enteignung des zum Um= und Erweiterungsbau auf 
Bahnhof Göschwitz erforderlichen Grund und Bodens und Ernennung des Großherzoglichen Oberamtsrichters 
Justizrath Friderici in Fena als Enteignungs-Kommissar, Seite 66. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die 
Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den Central-Frauenverein in Jena, Seite 67.— Ministerial- 
Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Niederländischen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft 
zu Amsterdam in Leipzig, Seite 67. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der 
Liverpool & London & Globe-Versicherungs-Gesellschaft, Seite 67. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs- 
Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 68. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[60) I. In Gemäßheit eines vom Bundesrath durch Beschluß vom 8. April 
d. Is. an die Bundesregierungen gerichteten Ersuchens wird hierdurch an- 
geordnet, daß im amtlichen Verkehre sowie bei dem Unterricht in den öffent- 
lichen Lehranstalten als Bezeichnung für 100 kg das Wort „Doppelzentner" 
mit der Abkürzung „dz“ in Anwendung zu bringen ist. 
Weimar, den 17. Mai 1897. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
v. Groß. 
1897 16
	        
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