Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

l 
Aebersicht 
der in dem Regierungs-Blatt des Großherzogthums im Jahre 1898 
erschienenen Gesetze und Verordnungen nach der Zeitfolge. 
  
  
Tag 
des 
Gesetzes 2c. 
Inhalt. 
  
  
15. Dezember 
1897 
14. Januar 
1898 
27. Januar 
12. Februar 
16. Februar 
23. Februar 
5. März 
15. März 
  
Nr. des 
Reg.- 
Blattes. 
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
  
  
– — 
  
Verordnung, betr. die nichtfabrikmäßige Herstellung, die Auf- 
bewahrung und Verwendung von Acetyhlen 
Landesherrlicher Erlaß, betr. die Aufhebung der zu Eisenach 
und Weimar bestehenden staatlichen Leihhäuser mit dem 
1. Jannar 1999 . . . .. 
Höchste Verordnung vom 27. Januar 1898 über Abänderung 
der neuen Ausführungs-Verordnung vom 18. September 
1887 zum Gesetz vom 6. Mai 1876, die Fischerei be— 
treffedn. 
Ministerial-Verordnung, betr. Veränderungen der Arzneitaxe. 
Ministerial-Bekanntmachung, betr. den Erlaß neuer Bestim- 
mungen über die Prüfung von Thermometern bei der 
Reichsanstalt und bei der Großherzogl. Prüfungsanstalt 
für Glasinstrumente in Ilmenau . . .. .. . . . .. .. . .. ... 
Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Aufhebung der Ver— 
träge zwischen dem Großherzogthum Sachsen und Groß— 
britannien über den Schutz der Autoreurechte gegen Nach— 
druck und unbefugte Nachbildung . . . . . . . .. .. . . .. .... 
Ministerial-Bekanntmachung, betr. anderweite Fassung der 
in den Werkstatträumen der Kleider= und Wäschekonfektion, 
in denen jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, auszu- 
hängenden Tafeln 
Gesetz, betr. die Aufhebung der Gesetze zum Schutze des 
EEIEIIIIIIIIIIIIEIIIIIIIEIIIEIEIIIIIIIIBIIIII 
Eigenthums an Englischen Werken der Wissenschaft und 
Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung 
  
  
  
15 
23 
24 
24 
27
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.