— 35 —
Artikel 3.
Die Muͤhlen von Weferlingen bis Oebisfelde sollen ebenfalls mit den
erforderlichen, auf der Karte bezeichneten Umfluthen versehen werden, welche die
volle Kapazitat der im Artikel 1. suh à — c. angegebenen Flußprofile erhalten
und mit Grundschleusen versehen werden, deren Fachbaum in der projektirten
Sohle des Flußbettes liegt, so daß ste das Wasser des vollbordigen Flusses
ohne Verursachung eines Aufstaues abführen können.
Die Umfluth bei der Seggerder Mühle (Nr. 4.) soll in Betracht ihrer
Länge und des Wasserabflusses durch die Mühlenfreifluth nur mit acht Fu#
Sohlenbreite ausgeführt werden. Oas bereits vorhandene Stück derselben an
dem Parke des Ritterguts Seggerde kann in seinen jetzigen größeren Dimensionen
beibehalten werden.
Artikel 4.
Die Regulirung auf der Feldmark Weferlingen, zu welcher die Betheiligten
bisher ausreichende Beiträge nicht haben öbernehmen wollen, kann nach dem
Ermessen der Prenßischen Regierung unterlassen oder der in der Stadtlage projektirten
Umfluch (Nr. 2.) eine andere Richtung gegeben werden.
Artikel 5.
Das vereinbarte Normalprosil des Flußbettes (Artikel 1.) ist bei der
Regulirung nur in den Durchsiichen oder an solchen Stellen herzustellen, wo
das Flußbett eine geringere Breite oder Tiefe hat, wogegen es dem Belieben
der Adjazenten überlassen bleibt, das Flußbett an solchen Stellen, wo dasselbe
größere Breite oder Tiefe hat, auf das Normalprofil einzuschränken.
Auch bleibt den Adjazenten der oberen Aller (bis Büstedt) unbenommen,
daß sie an solchen einzelnen Stellen, wo die ein und einhalbfüßige Böschung
sich bei dem starken Gefälle später nicht hält, das Ufer flacher abböschen dürfen.
Doch soll dadurch das vereinbarte Profil des Flußbettes nicht kontinuirlich erweitert
werden.
Artikel 0.
Demjenigen der kontrahirenden Staaten, welcher solches verlangt, soll
auf seine Kosten die Herstellung und Unterhaltung eines festen, durch Maueroder
Zimmerwerk geschlossenen Flußprofils zwischen dem Grabauer Teiche und
der Grafhorsier Schleuse (Nr. 23.) gestattet werden.
Artikel 7.
Unmittelbar oberhalb der Grafhorsier Schleuse (Nr. 24.), welche in ihrer
(Nr. 5169.) jetzigen