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[81) III. Durch Höchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Groß-
herzogs sind der Haftpflichtversicherungsanstalt Weimarischer Landwirthe die
Rechte einer juristischen Persönlichkeit verliehen worden.
Weimar, den 5. Juni 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chefs:
Krause.
[82) IV. Von der Direktion der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft „Deutsch-
land“ zu Berlin ist an Stelle des Kaufmanns Hermann Paul Fahle in
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom
10. Juli 1896, Reg.-Blatt S. 120), Eugen Adam in Weimar zum Haupt-
agenten für das Großherzogthum ernannt worden.
Weimar, den 5. Juni 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[83) V. Von der Anhaltischen Trichinen-Versicherungsanstalt vorm. C. Irmer
jetzt Friedrich Dambacher in Cöthen ist an Stelle des Apothekers J. C. Reichardt
in Tiefenort, bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung
vom 30. Jannar 1899, Reg.-Blatt S. 87), der Apotheker Paul Frotscher
in Tiefenort zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden.
Weimar, den 8. Juni 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.