73
Begierungs-Zlatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
—/.
Nummer 12.
– –— — — —
Weimar. 30. März 1901.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Beuachrichtigung vom Strafantritt und einer etwaigen Strafaussetzung in
Ansehung von Militärpflichtigen an den Civilvorsitzenden der Ersatzkommission, in Ausehung von Personen
des Beurlaubtenstandes an das Bezirkskommando, Seite 73. — Ministerial-Bekauntmachung, betr. Einziehung
von Diphtherieserum, Seite 74. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt
für das Deutsche Reich, Seite 74.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[/32) I. Durch die in Ziffer 32 Abs. 2 der Ministerial-Bekanntmachung vom
1 1. September 1882 (Reg.-Bl. S. 129) bezeichneten Behörden sind künftighin
in Ansehung von Militärpflichtigen der Civilvorsitzende der Ersatzkommission,
in Ansehung von Personen des Beurlaubtenstandes das Bezirkskommando nicht
nur von der Erhebung der öffentlichen Klage, vom endlichen Ausfall der Unter-
suchung und von der Vollstreckung oder dem Erlasse der erkannten Strafe (vgl.
Ziffer 32 a) und b) der bezeichneten Ministerial-Bekanntmachung), sondern auch
vom Strafantritt und von einer etwaigen Strafaussetzung zu benachrichtigen.
Weimar, den 13. März 190 1.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Rothe.
1901 17