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Urkundlich haben Wir dieses Steuergesetz für die Jahre 1902, 1903
und 1904 Höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Großherzoglichen
Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben
Weimar, den 15. April 1901.
Wilhelm Ernst.
Nothe. v. Wurmb.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.