Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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Urkundlich haben Wir dieses Steuergesetz für die Jahre 1902, 1903 
und 1904 Höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Großherzoglichen 
Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben 
Weimar, den 15. April 1901. 
Wilhelm Ernst. 
Nothe. v. Wurmb. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.