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Abgeändertes Statut der Ruhlaer Eisenbahngesellschaft.
Titel I.
Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens.
1.
Unter der Benennung „Ruhlaer Eisenbahn“ ist eine Aktiengesellschaft er-
richtet, welche den Bau und Betrieb einer normalspurigen Nebenbahn von Wutha-
nach Ruhla im Anschluß an die Thüringische Eisenbahn bezweckt.
8 2.
Für die Gesellschaft sind die Bestimmungen des zwischen Sachsen-Weimar
und Sachsen-Gotha in Betreff der Herstellung der in Rede stehenden Bahn
abgeschlossenen Staatsvertrags vom 30. Dezember 1879, sowie die demselben
beigefügten Konzessionsbedingungen maßgebend.
§ 3.
Die Gesellschaft betreibt entweder die Transporte auf der Bahn durch
Dampfwagen auf eigene Rechnung oder überläßt mit Genehmigung der bethei-
ligten Staatsregierungen den gesammten Betrieb der Bahn einem Dritten.
8 4.
Der Sitz der Gesellschaft ist Ruhla W. A.
Titel II.
Grundkapital, Aktien, Aktionäre, Gesellschaftsblätter.
§ 5.
Das Grundkapital der Gesellschaft besteht in
360 000 MA,
Dreihundert sechszig Tausend Mark.
Von diesem Kapital haben die Staatsregierungen von Weimar und Gotha
je den Betrag von 60 000 MA übernommen, worüber besondere Staatsaktien
ausgefertigt sind, der Rest von 240000 7 ist durch Privataktien zu je 300 =
beschafft worden.
in Worten: